Was kosten Implantate ?

Die Behandlung mit Zahnimplantaten stellt eine sog. privatzahnärztliche Leistung dar und ist nicht im Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach der Gebührenordnung der Ärzte bzw. der Gebührenordnung der Zahnärzte. Je nach persönlichem Versicherungsstatus des Patienten übernimmt die Private Krankenversicherung und in Ausnahmefällen die gesetzliche Krankenkasse einen Teil oder sogar die gesamten Kosten der Behandlung. Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt zudem seit 2005 die gesetzliche Krankenversicherung über die Bezuschussung von Kronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz einen Teil der Kosten für die Implantatbehandlung. Sämtliche Leistungen, die darüber hinausgehen muss der Patient selbst tragen.

Darüber hinaus lassen sich schwer allgemein gültige Angaben über die anfallenden Kosten machen, da sie sich individuell von Patient zu Patient unterscheiden. Sie berechnen sich nach Aufwand und Schwierigkeit der Operation, der Anzahl zu setzender Implantate, dem jeweiligen Material aus dem der neue Zahnersatz gefertigt wird und der hierfür erforderlichen zahntechnischen Leistung. In der Regel enthält ein individueller Heil- und Kostenplan einzelne Positionen zu Chirurgie (Einsetzen der Implantate, Knochenaufbau), Prothetik (Eingliedern der Zähne) und Labor (Herstellung der neuen Zähne in zahntechnischen Labor). Im allgemeinen belaufen sich die Gesamtkosten für ein Einzelzahnimplantat ohne knochen- bzw. weichgewebeaufbauende Maßnahmen grob geschätzt auf ca. 1.800,- €.

Vor jeder Implantatbehandlung wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag durch den behandelnden Zahnarzt oder Kieferchirurgen erstellt, wobei zu beachten ist, dass dieser ggf. gebührenpflichtig ist.